Zahlen und Fakten:

Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (Stand 2010):


Pflegestufe stationär abumlant
Pflegestufe I
EUR 1.023,00 EUR 440,00
Pflegestufe II
EUR 1.279,00 EUR 1.040,00
Pflegestufe III
EUR 1.510,00 EUR 1.510,00

 

 

 

Anteil der Pflegebedürftigen ( Stand 2009):

4.4% unter 20 Jahre
13.2% 20 bis 59 Jahre
9,1% 60 bis 69 Jahre
22% 70 bis 79 Jahre
38,5% 80 bis 89 Jahre
12,7% 90 und älter

 

 

 

 

Wussten Sie schon: „Kinder haften für Ihre Eltern“

Reichen Rente, gesetzliche Pflegeversicherung und Vermögen der Eltern nicht aus, um die Pflegekosten zu bezahlen, nimmt der Staat die Kinder der Pflegebedürftigen Person in die Pflicht.
In der Praxis geht das Sozialamt in die Vorleistung und fordert die Unterhalts- Ansprüche dann bei den Kindern ein.

Auch wenn die Eltern das nicht wollen – verhindern können sie es nicht: ein Verzicht auf Unterhaltsansprüche ist unwirksam.


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