Zahlen und Fakten:
Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (Stand 2010):
| Pflegestufe | stationär | abumlant |
| Pflegestufe I |
EUR 1.023,00 | EUR 440,00 |
| Pflegestufe II |
EUR 1.279,00 | EUR 1.040,00 |
| Pflegestufe III |
EUR 1.510,00 | EUR 1.510,00 |
Anteil der Pflegebedürftigen ( Stand 2009):
| 4.4% | unter 20 Jahre |
| 13.2% | 20 bis 59 Jahre |
| 9,1% | 60 bis 69 Jahre |
| 22% | 70 bis 79 Jahre |
| 38,5% | 80 bis 89 Jahre |
| 12,7% | 90 und älter |
Wussten Sie schon: „Kinder haften für Ihre Eltern“
Reichen Rente, gesetzliche Pflegeversicherung und Vermögen der Eltern nicht aus, um die Pflegekosten zu bezahlen, nimmt der Staat die Kinder der Pflegebedürftigen Person in die Pflicht.
In der Praxis geht das Sozialamt in die Vorleistung und fordert die Unterhalts- Ansprüche dann bei den Kindern ein.
Auch wenn die Eltern das nicht wollen – verhindern können sie es nicht: ein Verzicht auf Unterhaltsansprüche ist unwirksam.
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